Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-Paura | Omnilex
LGBL_OB_19690218_17•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-Paura
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-Paura
LGBL_OB_19690218_17Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-PauraGazette18.02.1969
der o. ö. Landesregierung vom 27. Jänner 1969 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Stadl-Paura
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Jänner 1969 der Gemeinde Stadl-Paura, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Stadl-Paura:
In Blau mit silberner Doppelwellenleiste im Schildfuß schräg gekreuzt ein goldener Schifferhaken und ein goldenes Ruder, darüber eine goldene Scheibe, belegt mit einem goldenen, strahlenumgebenen Dreieck.