Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mining | Omnilex
LGBL_OB_19690218_18•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mining
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mining
LGBL_OB_19690218_18Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde MiningGazette18.02.1969
der o. ö. Landesregierung vom 3. Februar 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mining
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 3. Februar 1969 der Gemeinde Mining, politischer Bezirk Braunau am
Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mining: Von Blau und einer goldenen Hürde geteilt; oben ein goldener, rot bezungter und bewehrter, schreitender Löwe.