Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Stadtwappens | Omnilex
LGBL_OB_19690512_33•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Stadtwappens
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Stadtwappens
LGBL_OB_19690512_33Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines StadtwappensGazette12.05.1969
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 2 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 21. April 1969 die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg zur Stadt erhoben.
Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr.-45, mit Beschluß vom 21. April 1969 der Stadtgemeinde Perg das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Stadtwappens verliehen:
In Rot auf schwarzem Dreiberg ein silbernes, auf der mittleren und hinteren Kuppe stehendes, aufgerichtetes Einhorn.