Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1969 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wallern an
der Trattnach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit
Beschluß vom 14. Juli 1969 der Gemeinde Wallern an der Trattnach,
politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines
Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wallern an der Trattnach:
Gespalten; rechts in Grün ein goldenes Eichenblatt; links gespalten von Gold und Rot mit einem Tatzenkreuz in gewechselten Farben.