Verordnung der o.ö. Landesregierung, womit die Erklärung des
Gebietes der Gemeinden
Freistadt, Grünbach, Hirschbach im Mühlkreis, Lasberg,
Leopoldschlag, Neumarkt im
Mühlkreis, Rainbach im Mühlkreis und Windhaag bei Freistadt zum
Fremdenverkehrsgebiet
"Freistadt und Umgebung" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet
"Freistadt und
Umgebung" neu geschaffen wird