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Verordnung der o.ö. Landesregierung, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Freistadt, Grünbach, Hirschbach im Mühlkreis, Lasberg, Leopoldschlag, Neumarkt im Mühlkreis, Rainbach im Mühlkreis und Windhaag bei Freistadt zum Fremdenverkehrsgebiet "Freistadt und Umgebung" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet "Freistadt und Umgebung" neu geschaffen wird | Omnilex