Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Eggelsberg | Omnilex
LGBL_OB_19700130_8•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Eggelsberg
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Eggelsberg
LGBL_OB_19700130_8Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde EggelsbergGazette30.01.1970
der o. ö. Landesregierung vom 7. Jänner 1970 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eggeisberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 7. Jänner 1970 der Gemeinde Eggeisberg, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.