- Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1970 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Schönegg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. Jänner 1970 der Gemeinde Schönegg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schönegg:
In Gold ein schwarzer, aufgerichteter, rot be-zungter und bewehrter
Biber.
Für die o. ö. Landesregierung:
Dr. Hartl
Landesrat
Seite 12
Laudesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1970, 5. Stück, Nr. 11, 12 u. 13