Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 4. Mai 1970 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Alkoven
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß §\ 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 4. Mai 1970 der Gemeinde
Alkoven, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines
Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Alkoven:
Von Rot und Blau durch einen silbernen Wellenbalken gespalten; überdeckt von einem silbernen Morgenstern und einer silbernen Hellebarde mit goldenen schräggekreuzten Stielen.