Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Festsetzung des
Bauschbetrages für den Ersatz
der Kosten der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre
1970 | Omnilex
LGBL_OB_19701119_62•Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Festsetzung des
Bauschbetrages für den Ersatz
der Kosten der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre
1970
Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Festsetzung des
Bauschbetrages für den Ersatz
der Kosten der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre
1970
LGBL_OB_19701119_62Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Festsetzung des
Bauschbetrages für den Ersatz
der Kosten der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre
1970Gazette19.11.1970
der Kosten der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre 1970
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 27. Oktober 1970 über die Festsetzung des Bauschbetrages für den Ersatz
der Kosten der Führung der Siaatsbürgerschaftsevidenz im Jahre 1970
In Durchführung des § 48 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes
1965, BGB1. Nr. 250, wird verordnet:
§ 1
Der Bauschbetrag für den Ersatz der Kosten der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz (§ 48 Abs. 2 des Gesetzes) wird für das Jahr 1970 mit S 240.- für jedes begonnene Hundert der in der Staatsbürger-schaftsevidenz am 1. Juli 1970 verzeichneten Personen festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft