- Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 19. Oktober 1970 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Niederwaldkirchen
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gcmeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 19. Oktober
1970 der Gemeinde Niederwaldkirchen, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Niederwaldkirchen:
Geteilt; oben in Gold drei grüne Tannen, unten in Rot eine silberne, heraldische Lilie.