Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in der Riedmark | Omnilex
LGBL_OB_19701231_69•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in der Riedmark
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in der Riedmark
LGBL_OB_19701231_69Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des
Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in der RiedmarkGazette31.12.1970
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Alberndorf in
der Riedmark
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 23. November 1970 der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark:
Von Grün und Rot durch einen goldenen Ast mit je einem goldenen, oben aufwärts, unten abwärts gewendeten Blatt der Weißpappel schräg geteilt.