- Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 16. April 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde
Frankenmarkt
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1
der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober
österreichischen Gemeindeordnung 1965,'
LGBL Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 16. April 1973
der Marktgemeinde Frankenmarkt, politischer Bezirk
Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemein
dewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Frankenmarkt:
Durch eine erniedrigte, silberne Leiste geteilt; unten Grün; oben in Blau drei silberne, 1 : 2 gestellte, heraldische Lilien.