Gesetz, mit dem die Statutargemeinden-Wahlordnung 1961 neuerlich
geändert wird
(Statutargemeinden-Wahlordnungsnovelle 1973) | Omnilex
LGBL_OB_19730627_31•Gesetz, mit dem die Statutargemeinden-Wahlordnung 1961 neuerlich
geändert wird
(Statutargemeinden-Wahlordnungsnovelle 1973)
Gesetz, mit dem die Statutargemeinden-Wahlordnung 1961 neuerlich
geändert wird
(Statutargemeinden-Wahlordnungsnovelle 1973)
LGBL_OB_19730627_31Gesetz, mit dem die Statutargemeinden-Wahlordnung 1961 neuerlich
geändert wird
(Statutargemeinden-Wahlordnungsnovelle 1973)Gazette27.06.1973
Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (§ 3 Abs. 2) in der betreffenden Stadt, das aktive Wahlrecht besitzen (§ 16) und vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben."