Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Neustift | Omnilex
LGBL_OB_19730927_63•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Neustift
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Neustift
LGBL_OB_19730927_63Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Maria NeustiftGazette27.09.1973
der o. ö. Landesregierung vom 13. August 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Maria Neustift
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 13. August 1973 der Gemeinde Maria Neustift, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Maria Neustift:
Erniedrigt geteilt; oben in Grün ein silberner Adler, unten in Gold der blaue Unzialbuchstabe M besteckt mit einem Kreuz.