Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Katsdorf | Omnilex
LGBL_OB_19730927_64•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Katsdorf
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Katsdorf
LGBL_OB_19730927_64Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde KatsdorfGazette27.09.1973
der o. ö. Landesregierung vom 27. August 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Katsdorf
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 27. August 1973 der Gemeinde Katsdorf, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Katsdorf:
Schräglinks geteilt; oben in Rot ein silbernes Patriarchenkreuz mit Kugelenden-, unten in Silber der grüne Blütenkopf einer Weberkarde.