Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Marien | Omnilex
LGBL_OB_19740125_5•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Marien
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Marien
LGBL_OB_19740125_5Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. MarienGazette25.01.1974
der o. ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1973 über die Verleihung
des Rechtes zur FUhrung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
St. Marien
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Hr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 17. Dezember 1973 der Gemeinde St. Marien, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Marien:
Von Gold und Rot gespalten mit einem Doppelsparren bis zum Schildhaupt in gewechselten Farben.