Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend den Ausspruch über
die Gesetzwidrigkeit
des § 19 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Wohlfahrts- und
Unterstützungseinrichtungen der
Ärztekammer für Oberösterreich und die Aufhebung des § 17 Abs. 2 der
Satzung der
Wohlfahrtseinrichtungen der Ärztekammer für Oberösterreich durch den
Verfassungs-
gerichtshof