Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim am Inn | Omnilex
LGBL_OB_19740904_38•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim am Inn
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim am Inn
LGBL_OB_19740904_38Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim am InnGazette04.09.1974
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mühlheim
am Inn
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberös.terreichischen Gemeindeordnung 1965, L'QBl. NT. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LQB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 5. August 1974 der Gemeinde Mühlheim am Inn, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mühlheim am, Inn:
Unter goldenem Schild'haupt, darin drei blaue, sechsstrahlige Sterne, in 'Blau eine silberne Schiffmühle mit rotem Mühlrad.