Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Scharten | Omnilex
LGBL_OB_19751007_50•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Scharten
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Scharten
LGBL_OB_19751007_50Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde SchartenGazette07.10.1975
der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Scharten
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 25. August 1975 der Gemeinde Scharten, politischer Bezirk Bferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Scharten:
In Gold über einem roten Dreiberg eine grüne Balkenwaage mit Aufhängehaken und gleichstehenden Schalen.