Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Vorderstoder | Omnilex
LGBL_OB_19760128_4•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Vorderstoder
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Vorderstoder
LGBL_OB_19760128_4Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde VorderstoderGazette28.01.1976
der o. ö. Landesregierung vom 15. Dezember 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Vorderstoder
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 15. Dezember 1975 der Gemeinde Vorderstoder, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Vorderstoder:
über drei goldenen, vom Schildfuß aufsteigenden Spitzen, deren mittlere höher ist als die beiden anderen, in Blau der österreichische Erzherzogshut.