Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 6. September 1976
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Esternberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und
LGB1. Nr. 47/1975 mit Beschluß vom 6. September
1976 der Gemeinde Esternberg, politischer Bezirk Schärding, das
Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Esternberg:
Unter goldenem Schildhaupt mit drei roten Laubkronen in Blau aus goldenem Dreiberg wachsend eine silberne Ziege.