Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Freinberg | Omnilex
LGBL_OB_19770616_26•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Freinberg
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Freinberg
LGBL_OB_19770616_26Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde FreinbergGazette16.06.1977
der o. ö. Landesregierung vom 16. Mai 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Freinberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 16. Mai 1977 der Gemeinde Freinberg, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Freinberg:
Geteilt durch eine silberne Wellenleiste: oben in Rot ein goldener, schreitender, rotbezungter Leopard; unten in Grün ein silberner, schmaler Bogen, oben besteckt mit einem silbernen Kreuz.