Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pettenbach | Omnilex
LGBL_OB_19770713_34•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pettenbach
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pettenbach
LGBL_OB_19770713_34Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde PettenbachGazette13.07.1977
der o. ö. Landesregierung vom 20. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pettenbach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 20. Juni 1977 der Gemeinde Pettenbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pettenbach:
Unter rotem Schildhaupt, darin von der rechten zur linken Schildhälfte ein silberner Schräglinksbalken, gespalten; rechts in Grün ein goldener Kelch mit einer goldenen, linksgewendeten, in einem Bogen durch die Kuppa kriechenden, vorne und hinten aufgerichteten Schlange; links in Gold ein grüner, gestürzter Morgenstern.