Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Ohlsdorf | Omnilex
LGBL_OB_19770720_36•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Ohlsdorf
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Ohlsdorf
LGBL_OB_19770720_36Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde OhlsdorfGazette20.07.1977
der o. ö. Landesregierung vom 20. Juni 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ohlsdorf
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 20. Juni 1977 der Gemeinde Ohlsdorf, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ohlsdorf:
Gespalten; rechts in Blau eine silberne, an einem silbernen Glockenbalken hängende Glocke mit einem silbernen Klöppel; links in Silber ein roter Balken, belegt mit einer silbernen, mit einer rechten Stufe gebrochenen Leiste, oben balkenweise drei rote, sechsstrahlige Sterne, unten ein roter, acht-strahliger Stern.