Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Lambrechten | Omnilex
LGBL_OB_19771103_53•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Lambrechten
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Lambrechten
LGBL_OB_19771103_53Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde LambrechtenGazette03.11.1977
der o. ö. Landesregierung vom 3. Oktober 1977 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Lambrechten
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 3. Oktober 1977 der Gemeinde Lambrechten, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lam-bxechten:
Erhöht geteilt; oben von Schwarz und Silber geteilt, unten in Blau eine silberne, widersehende Taube mit einem goldenen, belaubten Zweig im Schnabel.