Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde
Mitterkirchen im
Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Mitterkirchen im Machland | Omnilex
LGBL_OB_19771124_55•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde
Mitterkirchen im
Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Mitterkirchen im Machland
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde
Mitterkirchen im
Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Mitterkirchen im Machland
LGBL_OB_19771124_55Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde
Mitterkirchen im
Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung
eines Gemeindewappens
an die Gemeinde Mitterkirchen im MachlandGazette24.11.1977
der o. ö. Landesregierung vom 10. Oktober 1977 über die Erhebung der Gemeinde Mitterkirchen im Machland zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mitterkirchen im Machland
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 10. Oktober 1977 die Gemeinde Mitterkirchen im Machland im politischen Bezirk Perg zum Markt erhoben.
Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965 mit Beschluß vom 10. Oktober 1977 der Gemeinde Mitterkirchen im Machland das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mitterkirchen im Machland:
Geteilt; oben in Gold ein blaues Wehr (wie im Hinweiszeichen für den Wasserstraßenverkehr); unten in Blau ein goldenes, bedachtes Boot.