Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Moosdorf | Omnilex
LGBL_OB_19780223_5•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Moosdorf
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Moosdorf
LGBL_OB_19780223_5Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde MoosdorfGazette23.02.1978
der o. ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Moosdorf
Die o. ö. Landesregierung, hat gemäß § 4 Abs. 1 der Otoerösterreichischen Gemeindiaoridnungi 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Jänner; 1978 der Gemeinde Moosdorf, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinide Moosdorf:
Aus schwarzem Schildifuß wachsend in Silber zwei giekneuzte, girüne Schilfrohre mit grünen- Blättern und schwarzen Kolben.