Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Buchkirchen | Omnilex
LGBL_OB_19780523_23•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Buchkirchen
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Buchkirchen
LGBL_OB_19780523_23Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde BuchkirchenGazette23.05.1978
der o. ö. Landesregierung vom 17. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Buchkirchen
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 17. April 1978 der Gemeinde Buchkirchen, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Buchkirchen:
In Blau zwei silberne, aus dem Schildfuß wachsende, auswärts geneigte Buchenblätter, darüber die goldene Krümme eines Bischofstabes.