Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis | Omnilex
LGBL_OB_19780523_25•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis
LGBL_OB_19780523_25Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Kleinzell im MühlkreisGazette23.05.1978
der o. ö. Landesregierung vom 24. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Kleinzeil im Mühlkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 24. April 1978 der Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kleinzeil im Mühlkreis:
über einer silbernen, gequaderten Mauer in Grün ein goldener, schreitender Löwe.