Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Altenfelden | Omnilex
LGBL_OB_19780523_26•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Altenfelden
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Altenfelden
LGBL_OB_19780523_26Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde AltenfeldenGazette23.05.1978
der o. ö. Landesregierung vom 24. April 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Altenfelden
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 24. April 1978 der Gemeinde Altenfelden, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Altenfelden:
In Grün mit silbernem, gewelltem Schildfuß, darin ein grüner Wellenbalken, ein goldener, aufgerichteter, rotbezungter Steinbock.