Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schlägl | Omnilex
LGBL_OB_19780926_54•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schlägl
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schlägl
LGBL_OB_19780926_54Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde SchläglGazette26.09.1978
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlag!
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 4. September 1978 der Gemeinde Schlägl, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlägl:
Geteilt; oben in Grün zwischen zwei goldenen, aus der Mitte der Teilungslinie wachsenden, nach innen gebogenen Roggenähren ein silbernes Spitzeisen; unten in Silber zwei grüne, schräggekreuzte Schlegel.