Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Suben | Omnilex
LGBL_OB_19781020_61•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Suben
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Suben
LGBL_OB_19781020_61Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde SubenGazette20.10.1978
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Suben
Die o. ö, Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, mit Beschluß vom 18. September 1978 der Gemeinde Suben, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Suben:
In Blau über einem silbernen, erniedrigten Wellenbalken nebeneinander drei goldene, heraldische Lilien.