Inzersdorf im Kremstal als Fremdenverkehrsgebiet
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 26. Juni 1978 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal als
Fremdenverkehrsgebiet
Auf Grund der
2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964,
in der Fassung der O. ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1975, LGB1.
Nr. 2/1976, wird verordnet:
§ 1
Das Gebiet der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal wird als Fremdenverkehrsgebiet "Inzersdorf im Kremstal" erklärt.
§ 2
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte
Gebietsbezeichnung.
§ 3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
§ 3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdehverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.