Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Inzersdorf im Kremstal | Omnilex
LGBL_OB_19790213_7•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Inzersdorf im Kremstal
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Inzersdorf im Kremstal
LGBL_OB_19790213_7Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Inzersdorf im KremstalGazette13.02.1979
der o. ö. Landesregierung vom 5. Februar 1979 über die Verleihung
des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Inzersdorf im Kremstal
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterireichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 5. Februar 1979 dei Gemeinde Inzersdorf im Kremstal, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal:
Erniedrigt geteilt; oben in Blau ein silberner, schreitender Windhund mit einem goldenen Halsband; unten in Gold balkenweise drei grüne Kleeblätter, die durch zwei grüne Stiele bogenförmig miteinander verbunden sind.