Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Geretsberg | Omnilex
LGBL_OB_19790405_25•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Geretsberg
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Geretsberg
LGBL_OB_19790405_25Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde GeretsbergGazette05.04.1979
der o. ö. Landesregierung vom 12. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Geretsberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. März 1979 der Gemeinde Geretsberg, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Geretsberg:
In Silber auf grünem Dreiberg ein blauer, gefranster Enzian mit grünem Kelch und zwei grünen Blättern.