Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten
Oberösterreichs geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19790523_32•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten
Oberösterreichs geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten
Oberösterreichs geändert wird
LGBL_OB_19790523_32Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten
Oberösterreichs geändert wirdGazette23.05.1979
die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs geändert wird
Artikel I
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs, LGB1. Nr. 71/1978, wird wie folgt geändert:
"(2) Das Entbindungspauschale (§ 33 Abs. 3 des Gesetzes) beträgt in den geburtshilflichen Abteilungen des a. ö. Landeskrankenhauses Steyr, des
Krankenhauses der Stadt Schärding, des Krankenhauses der Schulschwestern Gries-kirchen, des a. ö. Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul Ried im Innkreis sowie der Landesfrauenkliniken Linz und Wels S 8.650,-. In den übrigen im Abs. 1 angeführten öffentlichen Krankenanstalten ist die Pflegegebühr zu verrechnen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.