der o. ö. Landesregierung vom 9. Juli 1979 über die Erhebung der Gemeinde Wilhering zum Markt
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberästerreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Juli 1979 die Gemeinde Wilhering im politischen Bezirk Linz-Land zum Markt erhoben.