Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Lengau | Omnilex
LGBL_OB_19790924_82•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Lengau
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Lengau
LGBL_OB_19790924_82Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde LengauGazette24.09.1979
der o. ö. Landesregierung vom 9. Juli 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lengau
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Juli 1979 der Gemeinde Lengau, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lengau:
In Grün ein silberner Hirschrumpf mit zehn-endigem Geweih.