Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst
(einschließlich Kanzleidienst)
geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19791019_92•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst
(einschließlich Kanzleidienst)
geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst
(einschließlich Kanzleidienst)
geändert wird
LGBL_OB_19791019_92Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst
(einschließlich Kanzleidienst)
geändert wirdGazette19.10.1979
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst)
geändert wird
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1979, mit
der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst)
geändert wird
Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGB1. Nr. 80/1978, wird verordnet:
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst), LGB1. Nr. 41/1979, wird wie folgt geändert:
1.8 1 hat zu lauten:
"§ 1
Die Prüfung für den mittleren Verwaltungsund Rechnungsdienst (einschließlich Kanzlei-dienst) besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil."
Im § 2 haben der Abs. 1 und die Absatzbezeichnung "(2)" zu entfallen.