(Landesstraße Nr. 573) im Gebiet der Stadt Grein
§ 1-
(1)Der bei km 157,297 (km 41,380 alt) der Donau
Straße (Bundesstraße B 3) in nordwestlicher Rich
tung abzweigende, entlang des Kreuznerbaches
westlich an der Stadt Grein (Greinburg) vorbeifüh
rende und bei km 0,960 (km 1,040 alt) in die be
stehende Trasse einbindende, neu herzustellende
Teil der Greinerwaldstraße (Landesstraße Nr. 573
des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen
Oberösterreichs) wird als Landesstraße erklärt.
(2)Der zwischen km 0,000 (alt) und km 1,040 (alt)
gelegene bisherige Teil der Greinerwaldstraße wird
als Landesstraße aufgelassen. Die Auflassung wird
erst mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des
neuen Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.