Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping | Omnilex
LGBL_OB_19800313_15•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping
LGBL_OB_19800313_15Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde PuppingGazette13.03.1980
der o. ö. Landesregierung vom 18. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 18. Februar 1980 der Gemeinde Pupping, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pupping:
In Grün über einem silbernen Zwillings-Wellen-balken eine goldene, mit einem grünen, lateinischen Kreuz bestickte Mitra; zwischen deren goldenen, nach beiden Seiten herabhängenden Bändern ein goldenes, schräglinks gestelltes Beil.