Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth | Omnilex
LGBL_OB_19800724_45•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth
LGBL_OB_19800724_45Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde GoldwörthGazette24.07.1980
der o. ö. Landesregierung vom 9. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juni 1980 der Gemeinde Goldwörth, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Goldwörth:
Durch einen goldenen Wellenbalken geteilt; oben in Grün ein silbernes, querlinkshin gestelltes Schwert, unten in Blau ein silberner Fisch.