Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schlierbach | Omnilex
LGBL_OB_19800911_69•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schlierbach
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schlierbach
LGBL_OB_19800911_69Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde SchlierbachGazette11.09.1980
der o. ö. Landesregierung vom 11. August 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Schlierbach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 11. August 1980 der Gemeinde Schlierbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlierbach:
Gespalten; rechts in Silber ein geradarmiges, rotes Tatzenkreuz, links von Schwarz, Silber und Rot zweimal gespalten.