Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1980 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-
meindewappens an die Gemeinde Unterach am
Attersee
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1
der 0. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit
Beschluß vom 25. August 1980 der Gemeinde Unter-
ach am Attersee, politischer Bezirk Vöcklabruck, das
Recht zur Führung' eines Gemeindewappens ver-
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Unter-
ach am Attersee:
In Gold ein blauer Schrägbalken, darin ein silberner Fisch, oben begleitet von einem roten Herz.