Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Polling im Innkreis | Omnilex
LGBL_OB_19810211_8•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Polling im Innkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Polling im Innkreis
LGBL_OB_19810211_8Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Polling im InnkreisGazette11.02.1981
der o. ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Poiling im Innkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. Jänner 1981 der Gemeinde Poiling im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Poiling im Innkreis:
In Grün ein goldenes, anstoßendes Andreas kreuz, belegt mit zwei roten, schräggekreuzten Glevenstäben.