Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Engerwitzdorf | Omnilex
LGBL_OB_19810601_30•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Engerwitzdorf
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Engerwitzdorf
LGBL_OB_19810601_30Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde EngerwitzdorfGazette01.06.1981
der o. ö. Landesregierung vom 27. April 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Engerwitzdorf
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 27. April 1981 der Gemeinde Engerwitzdorf, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Engerwitzdorf:
Durch einen silbernen Schräglinksbalkeni, belegt mit einem grünen Leistenstab, geteilt; oben in Grün ein goldenes Hirschgeweih, unten; in Rot eine goldene heraldische Rose mit silbernen Kelchblättern.