Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Treubach | Omnilex
LGBL_OB_19810630_35•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Treubach
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Treubach
LGBL_OB_19810630_35Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde TreubachGazette30.06.1981
der o. ö. Landesregierung vom 18. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Treubach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 18. Mai 1981 der Gemeinde Treubach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Treubach:
In Gold ein schwarzer Wellenbalken, begleitet oben von zwei blauen Kornblumen und unten von einer roten, heraldischen Rose mit grünen Kelchblättern.