(Bezirksstraße Nr. 1500) im Gebiet der Landeshauptstadt Linz
§ 1
(1)Der bei km 6,75 der B 126 Leonfeldener Straße
in nördliche Richtung abzweigende und bei km 0,23
in die bestehende Trasse einbindende, neu herzu
stellende Teil der Kirchschlager Straße (Bezirks
straße Nr. 1500 des Verzeichnisses der Landes- und
Bezirksstraßen- Oberösterreichs) wird als Bezirks
straße erklärt.
(2)Der zwischen km 0,0 bis km 0,32 gelegene bis
herige Teil der Kirchschlager Straße wird als Be
zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst
mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen
Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.