(Bezirksstraße Nr. 1415 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) im Gebiet der Marktgemeinde Pregarten und der Gemeinde Tragwein
§ 1
(1)Der bei km 10,950 von der bisherigen Trasse
in nordöstliche Richtung abweichende und bei
km 11,213 in die B 124 Königswiesener Straße ein
mündende, neu herzustellende Teil der Aisttalstraße
(Bezirksstraße Nr. 1415 des Verzeichnisses der Lan
des- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als
Bezirksstraße erklärt.
(2)Der zwischen km 10,950 und Alt-km 11,641 ge
legene bisherige Teil der Aisttalstraße wird als Be
zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst
mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen
Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.
Seite 98
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1981, 20. Stück, Mr. 57, 58 u. 59
ämtern Pregarten und Tragwein aufliegenden Plan, Maßstab 1 :2880, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.