(Bezirksstraße Nr. 1165) im Gebiet der Gemeinden Münzkirchen und St. Roman
§ 1
(1)Der bei km 0,114 von der bisherigem Trasse in
nordöstliche Richtung abweichende und bei km 0,700
in die bestehende Trasse einmündende, neu herzu
stellende Teil der Münzkirchener Straße (Bezirks^
Straße Nr. 1165 des Verzeichnisses der Landes- und
Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirks^
Straße erklärt,
(2)Der zwischen km 0,114 und km 0,700 gelegene
Teil der Münzkirchener Straße wird als Bezirks
straße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit
dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen
Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.